Parkfriedhof Bümmerstede: Grabarten, Krematorium, Kosten
Der Parkfriedhof Bümmerstede ist einer der zwei städtischen Friedhöfe in Oldenburg. Hier liegt auch das städtische Krematorium. Es gelten die Grabarten, Ruhezeiten und Gebühren der Stadt.
Redaktion: [Redaktion: Name Autorin], Redaktion Ruhestunde; fachlich geprüft von [Redaktion: Name], Bestattermeister/in; Gebühren laut Friedhofsgebührensatzung vom 18.12.2023.
Lage und Träger
Träger ist die Stadt Oldenburg. Der Parkfriedhof Bümmerstede wird in § 1 Abs. 1 der Friedhofssatzung als städtischer Friedhof genannt, neben dem Waldfriedhof Ofenerdiek.
Adresse: [Redaktion: Adresse aus Primärquelle bestätigen]
Das städtische Krematorium
Am Parkfriedhof Bümmerstede betreibt die Stadt ihr Krematorium. Für Familien, die eine Feuerbestattung wählen, hat das einen praktischen Vorteil: Einäscherung und spätere Urnenbeisetzung können an einem Ort stattfinden. Die Einäscherung inklusive Aschekapsel kostet 286,00 € zuzüglich Umsatzsteuer, der Kühlraum pauschal 31,00 € zuzüglich Umsatzsteuer.
Für die Übergabe der Urne steht ein Urnenübergaberaum zur Verfügung, er kostet 33,00 € für 60 Minuten. Die Einäscherung beauftragt in der Regel der Bestatter, er rechnet sie mit seiner Schlussrechnung ab.
Grabarten und Ruhezeiten
Auf den städtischen Friedhöfen gilt die Friedhofssatzung der Stadt. Sie regelt, welche Grabarten es gibt, wie lange die Ruhezeit dauert und wie lange das Nutzungsrecht gilt. Bei der Wahl zwischen Reihengrab und Wahlgrab hilft vor allem die Frage, ob später weitere Familienmitglieder im selben Grab beigesetzt werden sollen: Nur das Wahlgrab lässt sich verlängern.
- Ruhezeit Erdbestattung: 25 Jahre, bei Kindern bis 5 Jahre 15 Jahre (§ 15)
- Ruhezeit Urne: 20 Jahre (§ 15)
- Nutzungszeit Erdwahlgrab: 25 Jahre (§ 13 Abs. 1), Urnenwahlgrab: 20 Jahre (§ 14 Abs. 3)
- Reihengräber gibt es nur für die Dauer der Ruhezeit (§ 12 Abs. 1, § 14 Abs. 2).
- Bei Rasengräbern, anonymen Gräbern und Gemeinschaftsgräbern besteht kein Verfügungsrecht der Angehörigen über die Grabstätte (§ 12 Abs. 6 und 7, § 14 Abs. 6, 8 und 9).
Die Satzung kennt folgende Grabarten (§ 11 Abs. 2):
- Erdreihengrab und Erdwahlgrab
- Urnenreihengrab und Urnenwahlgrab, auch in besonderer und naturnaher Lage
- Erdreihengrab in Rasen, auch für Paare
- Anonymes Erdreihengrab und anonymes Urnenreihengrab, auch als Baumgrab
- Urnengemeinschaftsgrab, auch für Paare und Fehlgeborene
Quelle: Friedhofssatzung der Stadt Oldenburg (Oldb), nichtamtliche Lesefassung, Stand der Lesefassung 17.12.2018.
Trauerfeier
Für die Trauerfeier kann die Andachtshalle mit Orgel gebucht werden. Sie kostet 203,00 € für 1,5 Stunden inklusive Vor- und Nachbereitung, jede weitere angefangene halbe Stunde 80,00 €. Die Trauerfeier kann auch am Grab, in einer Kirche oder beim Bestatter stattfinden.
Was kostet eine Bestattung hier?
Auf diesem städtischen Friedhof gelten die Gebühren der Friedhofsgebührensatzung. Drei typische Beispiele mit Trauerfeier in der Andachtshalle:
- Erdbestattung im Reihengrab: Grab 1.002,00 € + Beisetzung 597,00 € + Andachtshalle 203,00 € = 1.802,00 €
- Urnenbestattung im Urnenreihengrab: Grab 590,00 € + Beisetzung 199,00 € + Andachtshalle 203,00 € = 992,00 €
- Anonymes Urnengrab ohne Andachtshalle: 482,00 € + 199,00 € = 681,00 €
Für eine Feuerbestattung kommt die Einäscherung im städtischen Krematorium hinzu: 286,00 € inklusive Aschekapsel zuzüglich Umsatzsteuer, der Kühlraum kostet pauschal 31,00 € zuzüglich Umsatzsteuer. Die Urnenbestattung im Urnenreihengrab mit Andachtshalle und Einäscherung ergibt damit 1.278,00 € (Einäscherung netto).
Dazu kommen Bestatterleistungen von durchschnittlich etwa 3.300 € laut Bundesverband Deutscher Bestatter. Ihre eigene Rechnung erstellen Sie im Kostenrechner; Details stehen auf den Seiten zur Erdbestattung und zur Urnenbestattung.
Kostenvoranschlag für eine Bestattung auf dem Parkfriedhof Bümmerstede
Der Friedhof ist im Formular schon eingetragen. Ein Partner-Bestatter erstellt Ihnen ein schriftliches Angebot mit getrennten Posten.